Ab 01.01.2025 gilt die neue Rechnungspflicht. Deshalb hier die wichtigsten Punkte bei der Übertragung per
E-Mail zusammengefasst:
- Es darf immer nur eine E‑Rechnung pro E‑Mail versendet werden.
- Sollte mehr als eine Rechnung in einer E‑Mail enthalten sein, werden alle Anhänge der E‑Mail inklusive der Rechnungen verworfen.
- Anhänge, die keine E‑Rechnung darstellen, werden automatisch aus der E‑Mail gelöscht.
- Es sollten keine „No Reply“-E‑Mail-Adressen verwendet werden, weil über diese keine Kommunikation stattfindet.
- Betreff und Text sind für die Einsendung irrelevant und werden automatisch aus der E‑Mail gelöscht und nicht an den Rechnungsempfänger weitergeleitet; sie können auch leer bleiben.
Bitte zur Übermittlung einer E-Rechnung ausschließlich diese E‑Mail-Adresse verwenden: