Ab 01.01.2025 gilt die neue Rechnungspflicht. Deshalb hier die wichtigsten Punkte bei der Übertragung per 

E-Mail zusammengefasst:

  • Es darf immer nur eine E‑Rechnung pro E‑Mail versendet werden.
  • Sollte mehr als eine Rechnung in einer E‑Mail enthalten sein, werden alle Anhänge der E‑Mail inklusive der Rechnungen verworfen.
  • Anhänge, die keine E‑Rechnung darstellen, werden automatisch aus der E‑Mail gelöscht.
  • Es sollten keine „No Reply“-E‑Mail-Adressen verwendet werden, weil über diese keine Kommunikation stattfindet.
  • Betreff und Text sind für die Einsendung irrelevant und werden automatisch aus der E‑Mail gelöscht und nicht an den Rechnungsempfänger weitergeleitet; sie können auch leer bleiben.




Bitte zur Übermittlung einer E-Rechnung ausschließlich diese E‑Mail-Adresse verwenden: 


  frank-thein@t-online.de